Pilzesammeln in Kaltern am See

Die Gemeinde Kaltern besteht aus ca 2.500 ²m Waldfläche. Nadelbäume, Laubbäume, sogar einige seltene Mamutbäume sind in Kaltern zu finden. Die Feuchtigkeit in den Wäldern trägt dazu bei, dass viele Pilze wachsen. Das Pilzesammeln ist in Südtirol stark geregelt. Hier finden Sie Informationen zum Sammeln der Pilze:
1. Voraussetzung fürs Pilzesammeln:
a) Außerhalb der Wohnsitzgemeinde:
- Einzahlung der Fixgebühren von 8 € pro Tag zugunsten der Gemeinde, in welcher man sammeln möchte. (Einmalige Zahlung auch für mehrere Tage möglich, am einfachsten mit Posterlagschein)
- gültiger Personalausweis
b) Innerhalb der Wohnsitzgemeinde: nur Personalausweis.
2. Wo können Pilze gesammelt werden:
Nur in der Gemeinde, für welche die Fixgebühr bezahlt wurde, oder in der Wohnsitzgemeinde, aber nur dort, wo das Pilzsammeln nicht durch Schilder verboten ist.
3. Wann können Pilze gesammelt werden?
Nur an geraden Tagen zwischen 7 und 19 Uhr.
4 . Wieviele Pilze dürfen gesammelt werden?
a) Außerhalb der Wohnsitzgemeinde: höchstens 1 kg pro Tag und Person (über 14 Jahre)
b) Innerhalb der Wohnsitzgemeinde: höchstens 2 kg pro Tag und Person
5. Wie müssen Pilze behandelt werden?
Die Pilze
a) müssen in steifen, offenen udn gut durchlüfteten Behältern transportiert werden
b) dürfen an ihrem Wuchsort nicht beschädigt werden.
6. Verwaltungsstrafen:
Bei nicht vollständiger Einzahlung der Sammelgebühren: 20 €
Bei nicht Vorweisen eines gültigen Personalausweises: 20 €
Bei Verweigerung der Einziehung der Pilze: Verdoppelung der Verwaltungsstrafe
Bei Verweigerung der Kontrolle: 161 €
Einzahlung der Fixgebühren auf folgendem Post K/K:
Post K/K lautent auf: Marktgemeinde Kaltern
Nr. 14677397
Preis: 8 €
Tag und Gemeinde muss angegeben werden!