Coronavirus – Reisehinweise
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Anreise zu den aktuell geltenden Reisevorschriften und -hinweisen. Die Informationen für einen sicheren Urlaub in Südtirol und Kaltern finden Sie hier.
Beherbergung

Für den Zugang zu den Beherbergungsbetrieben wird ab 1. April kein Covid-19-Zertifikat mehr benötigt.
In all unseren Hotels in Kaltern am See steht die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Gäste und unserer Mitarbeiter seit jeher im Mittelpunkt.
Nach intensiver Beschäftigung mit den gesetzlichen Vorschriften hat jedes Hotel in Kaltern am See ein Sicherheitskonzept unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften erarbeitet, um Ihnen einzigartige Urlaubserlebnisse zu gewährleisten.
Gastronomie

Bars uns restaurants Innenräumen nach Vorweisen des Green Pass (3G-Bescheinigung) gestattet.
Öffentliche Verkehrsmittel – Bus & (Seil-)Bahn

Für den Zugang zu den Fahrzeugen des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist kein Nachweis notwendig. Es dürfen in öffentlichen Verkehrsmitteln 100 % der Sitzplätze belegt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (FFP2 Maske) ab 6 Jahren noch verpflichtend ist.
Öffentliche Einrichtungen – Geschäfte & Museen

Museen, Theater und Kinos sind geöffnet und können mit dem Super Green Pass (2G-Bescheinigung) und FFP2-Maske besucht werden.
Geschäfte sind geöffnet. Es besteht Maskenpflicht. Es dürfen sich - abhängig von der Größe des Geschäfts - lediglich eine begrenzte Anzahl an Personen zeitgleich im Geschäft aufhalten.