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Vor Gericht

Kaltern mit dem Kalterer See
Kaltern mit dem Kalterer See
 
In einem Kalterer Wirtshaus aß ein Wanderer ein paar gekochte Eier. Als er bezahlen wollte, verlangte der Wirt das ganze Vermögen des Gastes. Als Begründung führte er an, dass, aus den Eiern Hühner geworden wäre, die wieder Eier gelegt hätten. Aus diesen wären wieder Hühner geworden, und so wäre das immer fort gegangen; er hätte also einen Schaden für ewige Zeiten. Diese Gründe lies der Fremde nicht gelten, und er weigerte sich, die verlangte Summe zu zahlen. Der Wirt ging zum Richter und verklagte den Fremden. Dieser wurde vom Richter geladen.
 
Als er langsam und bedächtig über den Paterbichl hinaufstieg und scharf nachdachte, wie er sich von der unverschämten Forderung des Wirtes befreien könnte, kam ein Bauer des Weges. Dieser fragte den fremden Mann, warum er so trübsinnig und traurig sei. Der Wanderer erzählte ihm von seinem Missgeschick. Da lachte der Bauer und sagte: "Lieber Fremder, geht unverzagt zur Verhandlung und sagt dem Richter, dass ich bald nachkomme und Euch helfen werde". Der Bauer kam aber dann viel zu spät zur Verhandlung, weshalb er vom Richter gescholten wurde. Der schlaue Bauer rechtfertigte sich: "Ich musste zuerst den Roggen sieden, den ich morgen säen will". Der Richter rief erbost: "Ja, habt Ihr schon einmal gehört, dass ein gesottener Roggen noch wachsen und gedeihen kann`!?". "Herr Richter", entgegnete ruhig der Bauer, "habt Ihr schon einmal gehört, dass sich weich gekochte Eier vermehren können?" Der Wirt hatte den Prozess verloren.
 
Quelle: "Kalterer Geschichten" von Anton Maran