Kaltern am See
Architektur
 
Aktiv sein in
Kaltern am See
 
Radfahren
am Kalterer See
 
Der Kalterer See
Sportlich in Kaltern
 
Essen, Trinken &
Einkaufen in Kaltern
Reiseführer
Geschichtliches
Bikeregion Kaltern am See
Initiative wein.kaltern
Südtiroler Weinakademie in Kaltern
Wanderurlaub in Kaltern
Architektur
Besonderheiten
Aktiv & Freizeit
Essen, Trinken & Einkaufen
Nützliches
Mobil unterwegs
Sagen & Legenden
Rundherum in Südtirol
Produkte aus Südtirol
Winterzeit
Nachbargemeinde Tramin

Social Networks & Co.

Pilzesammeln in Kaltern am See

Pilzesammeln in Kaltern am See
Pilzesammeln in Kaltern am See
Die Gemeinde Kaltern besteht aus ca 2.500 ²m Waldfläche. Nadelbäume, Laubbäume, sogar einige seltene Mamutbäume sind in Kaltern zu finden. Die Feuchtigkeit in den Wäldern  trägt dazu bei, dass viele Pilze wachsen. Das Pilzesammeln ist in Südtirol stark geregelt. Hier finden Sie Informationen zum Sammeln der Pilze:
 
 
1. Voraussetzung fürs Pilzesammeln:
a) Außerhalb der Wohnsitzgemeinde:
- Einzahlung der Fixgebühren von 8 € pro Tag zugunsten der Gemeinde, in welcher man sammeln möchte. (Einmalige Zahlung auch für mehrere Tage möglich, am einfachsten mit Posterlagschein)
- gültiger Personalausweis
b) Innerhalb der Wohnsitzgemeinde: nur Personalausweis.
 
2. Wo können Pilze gesammelt werden:
Nur in der Gemeinde, für welche die Fixgebühr bezahlt wurde, oder in der Wohnsitzgemeinde, aber nur dort, wo das Pilzsammeln nicht durch Schilder verboten ist.
 
3. Wann können PIlze gesammelt werden?
Nur an geraden Tagen zwischen 7 und 19 Uhr.
 
4 . Wieviele Pilze dürfen gesammelt werden?
a) Außerhalb der Wohnsitzgemeinde: höchstens 1 kg pro Tag und Person (über 14 Jahre)
b) Innerhalb der Wohnsitzgemeinde: höchstens 2 kg pro Tag und Person
 
5. Wie müssen Pilze behandelt werden?
Die Pilze
a) müssen in steifen, offenen udn gut durchlüfteten Behältern transportiert werden
b) dürfen an ihrem Wuchsort nicht beschädigt werden.
 
6. Verwaltungsstrafen:
 
Bei nicht vollständiger Einzahlung der Sammelgebühren: 20 €
Bei nicht Vorweisen eines gültigen Personalausweises: 20 €
Bei Verweigerung der Einziehung der Pilze: Verdoppelung der Verwaltungsstrafe
Bei Verweigerung der Kontrolle: 161 €
 
 
Einzahlung der Fixgebühren auf folgendem Post K/K:
 
Post K/K lautent auf: Marktgemeinde Kaltern
Nr. 14677397
Preis: 8 €
Tag und Gemeinde muss angegeben werden!
 

Haben Sie Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter: Tourismusverein Kaltern am See - Marktplatz 8, 39052 Kaltern an der Weinstraße
Tel. 0039 0471 96 31 69 - Fax 0039 0471 96 34 69 - info@kaltern.com - www.kaltern.com - MwSt. Nr. 00602780215 - Steuer Nr. 80016740211
Copyright © 2008 Tourismusverein KALTERN AM SEE.
Unsere Partner
Wolkig
-5 bis 6 °C
Mehr Wetter 
Service & nützliche Links
Lageplan von Kaltern
Fahrpläne/Mobilcard
Essen, Trinken & Einkaufen
Wandervorschläge
Radfahren und Biken
Anreise & Mobilität
Anforderung Newsletter und Prospekte
Veranstaltungen